Spielregeln für ein harmonisches Miteinander
1. Anmeldung
Die Anmeldung ist vor Einfahrt in den Campingplatz mittels Personalausweis oder Reisepass aller Reisenden – auch Minderjährigen – an der Rezeption durchzuführen.
Sollten Sie Minderjährige mit sich führen, deren Namen und/oder Wohnsitzanschrift von der erwachsenen Begleitperson abweicht, bitte ich um Vorlage zur Einsicht einer entsprechenden Erlaubnis des erziehungsberechtigten Elternteils.
2. Zeltaufbau
Der Platz ist in Stellflächen eingeteilt, die durch Bäume und / oder Sträucher markiert bzw. begrenzt sind. Bitte halten Sie die vorgegebene Fläche mit Wohnwagen (Zelt usw.) und Auto ein. Ziehen Sie keine Gräben oder buddeln Sie bitte keine Löcher um Ihren Wohnwagen, Ihr Mobil oder Ihr Zelt.
Ein Platzwechsel kann nur mit Einverständnis der Platzverwaltung durchgeführt werden. Reservierte Plätze dürfen nicht belegt werden. Über frei werdende Plätze verfügt nur die Platzverwaltung.
3. Ruhezeiten
Bitte halten Sie im Interesse aller die Ruhezeiten von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr die Nachtruhe und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr die Mittagsruhe ein. Während der Nachtruhe sind die Schranken und das Eingangstor geschlossen und das Ein- und Ausfahren ist nicht möglich. Pkws von Gästen können bei einer Rückkehr nach 22:00 Uhr auf dem hauseigenen Parkplatz an der Einfahrt neben den Müllcontainern bis zum nächsten Morgen abgestellt werden.
Auch elektrisch angetriebene Kfz und „Zweiräder“ haben während der Nachtruhe Fahrverbot. Anreisende während der Mittagszeit werden gebeten, nicht unnötig Lärm zu verursachen. Das Spielen von Radio, Fernseher usw. ist auf Zimmerlautstärke zu reduzieren. Während der Nachtruhe ist das Abspielen von Musik u.ä. außerhalb des Wohnwagens/Wohnmobils untersagt. Im Wohnwagen/Mobil ist es auf Zimmerlautstärke zu regulieren.
Bei Vollbelegung hält die Platzverwaltung sich vor, ein Fahrverbot auszusprechen. Dieses Fahrverbot gilt vor allem immer während der Weinwoche mit Rhein in Flammen – genaue Zeiten erfahren Sie an der Rezeption und über die Reservierungsanfrage auf der Internetseite www.camping-loreleystadt.de.
4. Sauberkeit
Halten Sie bitte Ihren Platz in Ordnung. Wir ersuchen Sie, das Abwasser aus dem Wohnwagen / Wohnmobil aufzufangen und nicht auf den Boden rinnen zu lassen. Bitte nicht in den Rhein, in das Gras oder an die Bäume entsorgen! Zum Abwasser gehören auch Kochwasser, Kaffee-/Teereste u.ä. Das Schmutzwasser wie die Chemietoilette ist in die vorhandenen Ausgüsse zu entleeren.
Der Müll ist zu sortieren und in den auf dem Campinggelände aufgestellten Behältern zu deponieren. Der Müll ist bitte nach Glas, Papier, grüner Punkt und Restmüll zu trennen.
Elektronikschrott, alte Möbel, Teppiche, …etc. können auf Wunsch kostenpflichtig mit zur Deponie entsorgt werden – bitte wenden Sie sich an die Rezeption.
Bitte an der Einfriedung (Zäune zum Rhein sowie zu den Nachbargrundstücken) sowie an den Bäumen KEINE Zelte befestigen, Wäsche aufhängen, Wäscheleinen befestigen oder Fahrräder anstellen, Hunde (-leinen) befestigen u.ä.. Sollten Sie Wäsche trocknen wollen, so nutzen Sie bitte den Trockner im Sanitärgebäude oder nutzen Ihren eigenen Wäscheständer.
In begrenzter Anzahl hält die Rezeption kostenfrei Leih-Wäscheständer zur Verfügung. Für Fahrräder steht ein Fahrradständer an der Rezeption. Für Ihre Zelte bitten wir Sie, Ihre eigenen Heringe u.ä./o.ä. mitzubringen, Nudel-/Kartoffelwasser/Tee-Kaffeereste bitte in die Ausgussbecken am Gebäude entsorgen (Nudeln dort abschütten zum Beispiel). Feste Essensreste bitte in die Mülleimer entsorgen und nicht in die Wasch-/Ausgussbecken.
Bitte keine Planen, Teppiche, Plastikfolien, Kunststoffteppiche, atmungsaktive Bodenbeläge jeglicher Art und ähnliches auf dem Rasen auslegen. Danke.
5. Hunde nur noch auf Anfrage
Wir bitten Sie, Hunde auf dem gesamten Campingplatz an der Leine zu halten (max 3 m Laufleine am Stellplatz und bei Fuß über den Campingplatz) und sie regelmäßig zum notwendigen Auslauf außerhalb des Platzes zu führen – bitte Ihre Hunde auf dem gesamten Campinggelände NICHT markieren, pinkeln oder ihre große Not verrichten zu lassen. An der Rezeption erhalten Sie auf Wunsch Kotbeutel.
6. Fahren auf dem Platz
Bitte beachten Sie die Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h. Diese gilt auch für Fahrräder. Kinder und Fußgänger haben Vorrang! Die Straßenverkehrsordnung gilt auf dem gesamten Campinggelände.
7. Waschen von Autos / Wohnwagen / Zelten
Auf dem Campinggelände ist das Waschen von Autos, Wohnwagen, Zelten, und Wohnmobilen nicht erlaubt. Bitte suchen Sie die Tankstelle auf der Wellmicher Str. 82 auf (Entfernung ca. 150 m).
8. Einfriedung, Zäune und Bepflanzung
Die Zäune, Einfriedungen und Bepflanzungen auf dem Campinggelände gehören zum Betrieb und stehen den Campinggästen nicht zur Verfügung. Es ist untersagt, an Bäumen, Zäunen oder anderen Pflanzen Sachen zu befestigen oder aufzuhängen oder diese mit Gartenscheren o.ä. zu beschneiden oder Äste abzusägen. Bitte wenden Sie sich an die Rezeption sollten zum Beispiel Äste Ihren TV-Empfang stören.
9. Schwimmen im Rhein
Sollten Sie also im Rhein schwimmen gehen wollen, so machen Sie dieses auf eigene Gefahr. Die Nutzung der Liegewiese / Liegestühle sind für Camper kostenlos und den angemeldeten Gästen des Campingplatzes vorbehalten.
10. Fundgegenstände
Sind an der Rezeption abzugeben.
11. Die Post
Auf Wunsch bringen wir Ihren eigenen Briefkasten am Eingang vom Campingplatz an oder organisieren für Ihren längeren Aufenthalt Ihr eigenes Postfach. Bitte kontaktieren Sie die Rezeption für weitere Fragen und Abstimmungen.
12. Lagerfeuer am Rheinufer (steinig)
Lager- oder Grillfeuer dürfen nicht höher als 50 cm sein. Aus Sicherheitsgründen haben diese am Rheinufer auf den Steinen zu erfolgen. Es muss ein Eimer Wasser bereitgestellt werden. In heißen Sommern mit extrem trockener Witterung behält sich die Platzverwaltung ein Verbot von offenem Feuer vor. Auf dem gesamten Campinggelände ist offenes Feuer verboten.
13. Grillen auf dem Campingplatz
Grillen mit Holzkohle auf dem Campingplatz ist erlaubt. Es dürfen Elektro- oder Gasgrills verwendet werden. Allerdings dürfen aus Sicherheitsgründen keine Bodengrills oder Feuerschalen (Aluschalen, Grills ohne Füße, Grillkamine u.ä.) verwendet werden – auch nicht auf Füssen/in Feuerschalen o.ä.
In heißen Sommern mit extrem trockener Witterung behält sich die Platzverwaltung ein Verbot von Grillen mit Holzkohle o.ä. auf dem Campinggelände vor.
14. Besucher
Besucher müssen sich vor Betreten des Platzes in der Rezeption unter Vorlage ihres Personalausweises / Passes anmelden und die Besuchergebühr entrichten.
15. Gästeboote, Surfen
Surfbretter und Boote sind für den Rhein zugelassen. Ruder-, Schlauch- und Paddelboote dürfen direkt über das Campinggelände in den Rhein eingesetzt werden.
Größere Motorboote (Trailer) müssen über die Rampe 2 km nördlich in Wellmich in den Rhein eingesetzt werden.
Es ist darauf zu achten, dass keine anderen Gästen behindert, belästigt oder verletzt werden. Bitte erkundigen Sie sich bei der WSV, an welchen Stellen im Rhein Surfen / Wasserskifahren erlaubt ist (zum Beispiel Bucht Osterspai).
16. Zelt- und Vorzeltabbau
Mit dem Abbau eines Zeltes bzw. Vorzeltes darf erst nach 7:00 Uhr morgens begonnen werden. Der Stellplatz muss bis 12:00 Uhr mittags geräumt und gesäubert sein. Bei Abreise nach 12:00 Uhr ist die Gebühr einer weiteren ½ Nacht zu bezahlen. Siehe auch Preisliste im Aushang.
17. Abmeldung
Sollten Sie mit einer größeren Gruppe gleichzeitig abreisen bitten wir Sie, dies in der Rezeption vorher anzumelden, damit Ihre Rechnungen entsprechend vorbereitet werden können, um Ihnen längere Wartezeiten am Tag der Abreise zu ersparen.
18. Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt am Tage Ihrer Abreise und ist am Abreisetag vor Ort in bar zu begleichen. Eventuell gezahlte Anzahlungen werden am Tag der Abreise mit den Campinggebühren verrechnet. Der Verzehr in der Gastronomie wird immer sofort in der Gastronomie bar gezahlt. Ausnahmen bitten wir Sie mit der Rezeption abzustimmen. Danke.
19. Verstöße
Der Verwalter bzw. der Eigentümer ist berechtigt, das Hausrecht auszuüben. Daher werden Verstöße gegen die Campingordnung im Interesse der Campinggemeinschaft mit Verwarnung, im Wiederholungsfalle mit Platzverweis geahndet.
Grobe Verstöße, wie z.B. Störung der Nachtruhe, Autowäsche, Abwasser am Stellplatz zu entsorgen, Verstoß gegen behördliche Auflagen aus z.B. Pandemien u.ä., Hunde nicht ordentlich zu versorgen oder übelstes Pöbeln, haben den sofortigen Ausschluss zur Folge.
20. Haftung
Eine Haftung für Unfälle und Verletzungen, für abhanden gekommenes oder beschädigtes Eigentum besteht von Seiten der Platzverwaltung nicht. Das Baden im Rhein erfolgt auf eigene Gefahr. Haftungsansprüche gegenüber dem Platzwart oder dem Eigentümer bei Fällen höherer Gewalt sind ausgeschlossen.
21. Sonstiges
Händler und Personen, die auf dem Campingplatz oder von dem Platz aus ein Gewerbe oder eine gewerbeähnliche Tätigkeit ausüben wollen, haben keinen Zutritt. Das Ausüben eines Gewerbes vom Campingplatz aus ist verboten. Auch hier wird die Zuwiderhandlung mit Platzverweis geahndet.
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
Sollten Sie Hilfe oder Auskünfte benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter in der Rezeption. Sie sind gerne behilflich.
Wir wünschen Ihnen einen erholsamen Aufenthalt auf dem Campingplatz Loreleystadt und bedanken uns für die Berücksichtigung der Spielregeln.
Download link aktuelle Version Spielregeln: Ordnung muss sein_Version 8.0
Download link aktuelle Version AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen CPL_05102020